Zwischen dem 11. April und dem 15. Dezember 1961 fand in Jerusalem der Prozess gegen Adolf Eichmann statt, der für seine Rolle bei der millionenfachen Ermordung europäischer Jüdinnen und Juden zur Verantwortung gezogen wurde. Eichmann war zuvor aufgrund von Hinweisen des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer vom Mossad in Argentinien entführt worden, wohin er 1950 geflohen und untergetaucht war.
Der Prozess erfuhr internationale mediale Aufmerksamkeit und wurde prominent, u.a. von Hannah Arendt beobachtet und kommentiert, die mit Blick auf Eichmanns Verhalten vor dem Gericht die Formel der “Banalität des Bösen” prägte. Der Fall Eichmann löste zahlreiche Debatten aus, die nachhaltigen Einfluss auf die rechtliche Aufarbeitung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die Erinnerung an die Shoah ausgeübt haben.
Auf der einen Seite bildeten sich in der Auseinandersetzung mit dem Prozess globale Konzepte und Figuren der Erinnerungen an die Shoah heraus, auf der anderen Seite hing seine Wirkung von unterschiedlichen Bedingungen in europäischen, südamerikanischen und israelischen Kontexten ab. Hierbei lassen sich in den jeweiligen Öffentlichkeiten verschiedene (erinnerungs-)kulturelle Dynamiken und Formen beobachten.
Das Projekt versucht eine transnationale und transmediale Betrachtung der Rezeption des Prozesses anzustoßen und auszuloten, auf welche Weise politisch-historische, rechtlich-normative, philosophisch-anthropologische und kulturell-ästhetische Diskurse ineinandergreifen. Es besteht aus einer digitalen Veranstaltungsreihe zur internationalen Rezeption des Prozesses und einem internationalen Kolloquium vom 04. bis 06. April 2022 in Buenos Aires zu filmischen, medialen und literarischen Darstellungen.